Bundessteuergesetze für kleine Unternehmen

Die Steuern gelten für kleine Unternehmen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene, und die Kleinunternehmer müssen genau darauf achten, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden. Die Bundessteuergesetze für kleine Unternehmen unterliegen der Aufsicht des Internal Revenue Service (Internal Revenue Service), der einen strengen Steuerkalender für Kleinunternehmer vorsieht, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig Steuern einreichen. Im Gegensatz zu den Einzelsteuern erfolgt die Steueranmeldung für kleine Unternehmen nicht einmal im Jahr, sondern im Laufe des Jahres.

Mitarbeiter Identifikationsnummer

Die meisten Inhaber kleiner Unternehmen müssen bei der Gründung und Registrierung ihrer Unternehmen eine Employer Identification Number (EIN) beantragen. Das EIN stellt die Sozialversicherungsnummer eines Unternehmens dar und identifiziert sie somit bei der IRS für die Hinterlegung. Kleinunternehmer verwenden das EIN dann bei jeder Bundessteueranmeldung. (Das EIN ist von jeder vom Staat zur Verfügung gestellten Identifikationsnummer getrennt, und Kleinunternehmer sollten ein staatliches EIN auf einem Staatsformular nicht platzieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich erforderlich.)

Beschäftigungssteuern

Die Bundessteuern umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Steueranforderungen. Unter diesen müssen Kleinunternehmer die Einkommenssteuer, die Sozialversicherungssteuer und die Medicare-Steuer während des jeweiligen Lohnzyklus von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten. Kleinunternehmer müssen auch die Bundesarbeitslosensteuer (FUTA) aus ihren eigenen Unternehmensgeldern zahlen, da Arbeitnehmer auf Bundesebene keine Arbeitslosensteuern zahlen. Selbständige Unternehmer müssen eine Selbstständigkeitssteuer zahlen, die die Sozialversicherungssteuer und Medicare für diejenigen darstellt, die für sich selbst arbeiten. Alle Lohnsteuern müssen gemäß dem Steuerkalender der IRS und unter Verwendung der richtigen Formulare eingereicht und gemeldet werden.

Gewerbliche Einkommenssteuern

Geschäftseigentümer - oder das Unternehmen selbst - werden entsprechend den Einkünften aus ihrem Geschäft und ihrer Geschäftsstruktur besteuert. So weisen Inhaber eines Einzelunternehmens beispielsweise alle Geschäftsgewinne und -verluste aus ihren persönlichen Steuern auf. In ähnlicher Weise haben Inhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) die "Pass-Through" -Option, die es ihnen ermöglicht, Geschäftsgewinne und -verluste mit ihren persönlichen Steuern zu erfassen. Die Eigentümer einer Körperschaft müssen jedoch gesonderte Gewerbesteuern erheben, da die Körperschaft ihre eigene juristische Person darstellt. Eigentümer einer Gesellschaft (normalerweise als „Aktionäre“ bezeichnet) zahlen somit doppelt Steuern: Sie verbuchen persönliche Einkommensgewinne und -verluste in ihren Einzelabschlüssen und sie legen auch Geschäftsgewinne und -verluste in der Abrechnung der Unternehmen fest.

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