Was passiert mit dem Kapitalüberschuss in einer Fusionsbilanz?

Die Verschmelzung zweier Unternehmen kann für alle Beteiligten eine gute Sache sein, wenn die beiden Unternehmen in der Lage sind, ihre gemeinsam genutzten Ressourcen ordnungsgemäß für den Gewinn bereitzustellen. Eine Fusion führt jedoch zu einer Reihe von Problemen, die gelöst werden müssen. Zum Beispiel müssen Buchhalter wissen, was mit dem Kapitalüberschuss in der Bilanz zu tun ist, sobald die Fusion abgeschlossen ist.

Überschusskapital

Überschusskapital oder Kapitalüberschuss tritt aus verschiedenen Gründen auf. Wenn ein Unternehmen einen Unterschied zwischen dem erzielten Überschuss und dem tatsächlichen zusätzlichen Kapital hat, das es zur Verfügung hat. Der Kapitalüberschuss ergibt sich aus einer Herabsetzung des ausgewiesenen Kapitals, dem Verkauf von Aktien über dem Nennwert oder aus der Einziehung oder dem Verkauf eigener Aktien. In jedem Fall handelt es sich bei diesem überschüssigen Kapital um Kapital, das nicht aus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erwirtschaftet wird.

Mittel

Wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmen ein anderes Unternehmen aufnimmt, kann das aufnehmende Unternehmen die Kapitalreserven des ausscheidenden Unternehmens übernehmen, wodurch es Teil seiner eigenen operativen Reserven wird. Die Fonds werden zu ihrem aktuellen Marktwert erworben. Wenn über das aus der Fusion resultierende Nettovermögen hinaus ein Nettogewinn besteht, werden die überschüssigen Mittel Teil der Kapitalrücklage des neuen Unternehmens. Es ist jedoch möglich, dass die verbleibenden Mittel an die Aktionäre der ausscheidenden Gesellschaft ausgeschüttet werden können, falls sich die neu entstehende Gesellschaft dafür entscheidet.

Bilanz

Wenn das aufnehmende Unternehmen beschließt, den Kapitalüberschuss als Teil seiner Betriebsreserven beizubehalten, muss dies durch gezielte Buchungen in der Bilanz erfolgen, um den Änderungen Rechnung zu tragen. Da es sich bei dem überschüssigen Kapital um einen Vermögenswert handelt, der dem Unternehmen hinzugefügt wird, sollte die Bilanz diese Änderung als Erhöhung des Nettovermögens widerspiegeln. Dies bedeutet, dass die Bilanz eine Belastung für das erhöhte Kapital darstellt, das dann zu einem Teil der gesamten betrieblichen Reserven der Gesellschaft wird.

Andere Überlegungen

Bei der Gestaltung des Zusammenschlusses ist es für beide Unternehmen möglich, ihre Grundidentität beizubehalten und somit einen Großteil ihrer Bilanzen beizubehalten. In diesem Fall wird eine Firma normalerweise zur Muttergesellschaft und die andere zur Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft. Infolgedessen kann die Mutterorganisation dem Tochterunternehmen die Einbehaltung des Kapitalüberschusses in seiner eigenen Bilanz erlauben. In diesem Fall wird der Kapitalüberschuss anstelle der Muttergesellschaft mit den betrieblichen Reserven der Tochtergesellschaft belastet.

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