So richten Sie einen DBA ein

Ein kleines Unternehmen kann seinen Namen verwenden, um der Öffentlichkeit mitzuteilen, was es tut oder welche Produkte es verkauft. Ein eingetragener Firmenname ist auch der rechtliche Name eines Unternehmens. Es wird in den Unterlagen verwendet, die das Unternehmen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als Kapitalgesellschaft oder als Einzelunternehmer registrieren lassen. Wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit unter einem anderen Namen als dem eingetragenen Namen führt, muss dieser Markenname möglicherweise auch bei dem Bundesstaat, dem Bezirk oder der Stadt registriert werden, in der das Unternehmen seinen Sitz hat oder tätig ist. In diesem Fall wird der Markenname als fiktiver Name oder "Geschäft als" bezeichnet. Beispielsweise kann ein als L Smith, LLC eingetragenes Unternehmen den Markennamen Alias ​​Smith and Jones verwenden.

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Wählen Sie einen fiktiven Namen, unter dem Ihr Unternehmen tätig sein wird. Wählen Sie mehr als einen Namen, falls Ihr bevorzugter Name ein aktiver Handelsname ist, der bereits von einem anderen Unternehmen registriert wurde.

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Identifizieren Sie das Büro, bei dem der DBA registriert werden muss. Das Büro wird durch die Geschäftsstruktur, den Landkreis und den Bundesstaat, in dem das Unternehmen registriert ist, und die Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, bestimmt. Beispielsweise kann eine Einzelunternehmung in Dallas County, Texas, registriert sein, da sich ihr Hauptsitz dort befindet. Wenn das Unternehmen jedoch auch Büros in den Bezirken Collin und Tarrant in Texas hat, würde es DBA-Erklärungen bei den Bezirksschreibern in allen drei Bezirken einreichen. Die Registrierung von Handelsnamen und Handelsnamen wird durch das Gesetz des jeweiligen Staates kontrolliert. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Staatssekretariat, welche Büros Sie benötigen, um eine DBA-Erklärung einzureichen.

3.

Vergewissern Sie sich, dass keine andere Firma den von Ihnen ausgewählten Handelsnamen registriert hat. Greifen Sie auf die Websites Ihres Staatssekretariats und des Bezirksstaatssekretärs zu, um eine fiktive Namenssuche durchzuführen. Verwenden Sie den von Ihnen ausgewählten genauen Handelsnamen, um zu bestätigen, dass der Name nicht bei einer anderen Firma registriert wurde. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr bevorzugter Name nicht mit dem eines anderen Unternehmens übereinstimmt. Wenden Sie sich alternativ an die Büros, um Hilfe bei der Namenssuche zu erhalten. Sie können eine geringe Gebühr erheben.

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Wiederholen Sie die Suche nach einem anderen Handelsnamen, wenn Ihr bevorzugter Name bereits von einer anderen Firma registriert wurde. Wenn der Bezirkssekretär oder die staatlichen Aufzeichnungen darauf hinweisen, dass dies der Fall ist, bitten Sie den Sachbearbeiter, festzustellen, ob der Name aufgegeben wurde und daher verfügbar ist.

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Füllen Sie die DBA-Anweisung aus und lassen Sie sie beglaubigen. Rufen Sie das Formular über die Website des Bezirkssekretärs oder des Staatssekretärs auf. Füllen Sie die Erklärung aus und reichen Sie sie mit der Meldegebühr an das Büro des Angestellten in jedem Bundesland, in jedem Landkreis oder in jeder Stadt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der Unternehmensstruktur Ihres Unternehmens. Fordern Sie eine beglaubigte Kopie der Abrechnung und eine Quittung für die Zahlung der Aufzeichnungsgebühr an.

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Dokumentieren Sie im Büro des Bezirksstaatssekretärs, wie lange der fiktive Name gültig ist und welche anderen Anforderungen er bei der Registrierung hat. Beachten Sie beispielsweise alle Anforderungen, die sich auf die Veröffentlichung des Handelsnamens beziehen.

7.

Kündigen Sie den Markennamen der Öffentlichkeit an, indem Sie eine Bekanntmachung in einer Zeitung veröffentlichen, die in den Bezirken, in denen Ihr Unternehmen ansässig ist oder tätig sein wird, in Umlauf gebracht wird. Diese Forderung wird auch nach Landesgesetz unterschiedlich sein. In einigen Staaten muss die Veröffentlichung innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung des Handelsnamens erfolgen. In einigen Staaten muss die Erklärung auch für vier aufeinanderfolgende Wochen veröffentlicht werden. Behalten Sie eine Kopie der Bekanntmachung für Ihre Unterlagen.

Tipps

  • Die Anforderungen für die Anmeldung eines fiktiven Namens variieren je nach Bundesland und Bundesland. Wenden Sie sich an Ihren Bezirkssekretär und Staatssekretär.
  • Bestätigen Sie die Gültigkeitsdauer eines DBA beim Büro des Bezirkssekretärs sowie die Methode zur Verlängerung der ursprünglichen Gültigkeitsdauer.

Warnung

  • Eine DBA-Anweisung kann nicht überarbeitet werden, nachdem sie beim Bezirkssekretär hinterlegt wurde. Stattdessen muss eine neue Erklärung eingereicht werden.

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