Was ist ein Capital Lease-Vertrag?

Ein Kapital-Leasing-Vertrag, der auch als Leasing-Kaufvertrag bezeichnet wird, bezieht sich auf ein Leasing, das eigentlich eher einem Kauf entspricht, der auf den Bedingungen eines Darlehens basiert. Die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze legen fest, wann ein Leasing für Zwecke der Rechnungslegung als ein Capital Lease behandelt werden muss.

Kriterien

Ein Leasingverhältnis wird für Zwecke der Buchhaltung als ein Capital-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn es eines von vier Kriterien erfüllt. Erstens, wenn der Titel des geleasten Vermögenswerts während oder nach dem Leasing an den Leasingnehmer geht, ist er berechtigt. Zweitens, wenn der Leasingnehmer die Option hat, den Vermögenswert am Ende des Leasingverhältnisses zu einem günstigen Preis zu kaufen, handelt es sich ebenfalls um ein Capital-Leasingverhältnis. Drittens handelt es sich um ein Capital Lease, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses mindestens 75 Prozent der Nutzungsdauer des Vermögenswerts beträgt. Wenn der Barwert der Leasingzahlungen schließlich mehr als 90 Prozent des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswerts beträgt, gilt dies als Capital Lease.

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