So hinterlegen Sie eine ausländische Marke

Markenrechte sind im Allgemeinen in allen Ländern geschützt, obwohl Markenrechte von Land zu Land unterschiedlich sind. Einige Länder können Markenrechte schützen, die auf der erstmaligen Verwendung der Marke beruhen, wie beispielsweise in den Vereinigten Staaten, während andere Länder die Registrierung Ihrer Marke zum Schutz Ihrer Rechte verlangen. Im Allgemeinen erhalten Sie einen besseren Schutz für Ihre Marke, indem Sie sie in jedem Bezirk registrieren, in dem sie verwendet wird. Um Ihre Marke in vielen anderen Ländern zu registrieren, können Sie eine beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt eingereichte Anmeldung verwenden.

World Intellectual Property Organization

Marken sind international bei der World Intellectual Property Organization, einer Organisation der Vereinten Nationen, registriert. Die WIPO kontrolliert nicht die Markenrechte eines Landes, verwaltet jedoch Verträge zwischen Mitgliedsstaaten, die die Rechte des geistigen Eigentums betreffen. Eine der wichtigsten Verträge, die sich auf Markenrechte auswirken, ist das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, das im Allgemeinen als das Madrider Protokoll bezeichnet wird. Da die Vereinigten Staaten Vertragspartei dieses Vertrags sind, bietet sie US-amerikanischen Unternehmen eine relativ einfache Möglichkeit, Markenschutz in allen fremden Ländern zu beantragen, die auch Vertragspartei sind. Die WIPO-Website enthält eine Liste der Länder, die Vertragsparteien des Madrider Protokolls sind. Wenn sich das ausländische Land, in dem Sie Ihre Marke registrieren möchten, nicht in dieser Liste befindet, können Sie den erforderlichen Antrag nur direkt bei der Behörde des Landes einreichen, das die Registrierung der Marke überwacht.

Federal Trademark-Registrierung

Obwohl die Registrierung eines Bundesstaates nicht erforderlich ist, um Ihre Markenrechte in den Vereinigten Staaten zu begründen, umfasst ein staatlich eingetragenes Warenzeichen mehrere Vorteile gegenüber einer nicht eingetragenen Marke. Eine davon ist die Möglichkeit, eine internationale Markenanmeldung bei der WIPO über das USPTO einzureichen. WIPO akzeptiert keine internationalen Anmeldungen direkt von Markeninhabern. Wenn Ihre Marke nicht beim USPTO registriert ist, kann die internationale Anmeldung gleichzeitig mit einem Antrag auf Registrierung Ihrer Marke beim USPTO eingereicht werden. Die USPTO-Website ermöglicht die elektronische Einreichung dieser Anträge mit Hilfe ihres Trademark Electronic Application System.

Registrierung ausländischer Marken

Die Verwendung des Madrider Protokolls zur Registrierung Ihrer Marke bei der WIPO garantiert nicht, dass Ihre Marke in einem bestimmten Land eingetragen ist, das Vertragspartei des Madrider Protokolls ist. Der Zweck des Madrider Protokolls ist die Erleichterung internationaler Markenanmeldungen und bezieht sich nicht auf Markenrechte in irgendeinem Land. Jedes Mitgliedsland bestimmt, ob Ihre Marke unter ihrem Markenrecht geschützt ist. Nachdem Ihr Antrag von der WIPO angenommen wurde, wird er für diese Feststellung an die Mitgliedsländer gesendet. Wenn ein Schutz gewährt wird, bietet das Madrider Protokoll ein einheitliches System für spätere Anmeldungen, die zur Verwaltung oder Erneuerung Ihrer Markenanmeldung erforderlich sind.

Andere Überlegungen

Wenn Ihre Marke im Wesentlichen einer bestehenden Marke in dem Land entspricht, in dem Sie sie verwenden möchten, kann der Antrag auf Registrierung Ihrer Marke von einem anderen Markeninhaber abgelehnt oder angefochten werden. Um dieses Problem zu vermeiden, können Sie die Aufzeichnungen vorhandener ausländischer Markeneintragungen prüfen, bevor Sie sich auf den Zeit- und Kostenaufwand einer internationalen Anmeldung festlegen. Die WIPO-Website bietet eine durchsuchbare Datenbank mit internationalen Markeneinträgen (ROMARIN).

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