So reichen Sie einen 501c3-Status ein

Der Status 501 (c) (3) gewährt einer gemeinnützigen Organisation eine Befreiung von der Bundes-, Landes- und Kommunalabgabe. Der IRS erklärt: "Eine Organisation kann von der Bundeseinkommensteuer befreit werden, wenn sie ausschliesslich für einen oder mehrere der folgenden Zwecke organisiert und betrieben wird: religiöse, gemeinnützige, wissenschaftliche, Prüfung auf öffentliche Sicherheit, Literatur, Bildung, Erziehung auf nationaler oder internationaler Ebene Amateursportwettbewerb (aber nur, wenn keine seiner Aktivitäten die Bereitstellung von Sporteinrichtungen oder -ausrüstung umfasst), Verhütung von Grausamkeit gegenüber Kindern oder Tieren. " Die Organisation muss zunächst eine juristische Person in ihrem Bundesstaat, als Körperschaft, Gemeinschaftskasse, Fonds, Stiftung oder gemeinnütziger Verein, schaffen.

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Bilden Sie Ihren Vorstand und entscheiden Sie über den Zweck, die Ziele, den Betrieb und die Spendenaktionen Ihrer Organisation. Ihr Geschäftsmodell, der Name Ihrer Organisation und Ihre Corporate Identity sollten von den Vorstandsmitgliedern vollständig akzeptiert werden, bevor Sie mit der Gründung beginnen.

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Verwenden Sie die Informationen aus Schritt 1, um eine Satzung und eine Satzung zu erstellen, die Sie zusammen mit Ihrem Antrag für den Unternehmensstatus einreichen.

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Bewerben Sie sich bei Ihrem für Unternehmen zuständigen Staatsbüro für Ihren rechtlichen Status. Möglicherweise benötigen Sie Adressen, Sozialversicherungsnummern und Bilder von Führerscheinen für Ihre Vorstandsmitglieder. Jeder Bundesstaat hat andere Anforderungen. Sparen Sie Zeit und Verwirrung, indem Sie sich an das Staatsbüro wenden, um Informationen zu erhalten oder einen Gründungsdienst zu nutzen.

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Holen Sie sich Ihre Arbeitgeber-Identifikationsnummer, allgemein bekannt als EIN, vom IRS. Sobald Sie eine Benachrichtigung von Ihrem Bundesstaat erhalten haben, dass Ihre Inkorporation durchgegangen ist, können Sie entweder das IRS-Formular SS-4 ausfüllen oder 1-800-829-4933 anrufen, um Ihr EIN zu erhalten.

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Sammeln Sie die folgenden Informationen zur Verwendung in Ihrer 501 (c) (3) -Anwendung: IRS-Formular 1023, Kopie Ihrer Satzung, Organisationsdokument, Organisationssatzung, Beschreibung der Organisation, ihres Zwecks und ihrer tatsächlichen Aktivitäten sowie der neuesten finanziellen Mittel der Organisation Angaben, aus denen die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen und Auszahlungen, die Einnahmen und Einnahmen der Organisation an die Spender sowie die von der IRS geforderten spezifischen Dokumente ersichtlich sind.

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Reichen Sie Ihr Formular 1023 innerhalb von 27 Monaten nach Ihrer Gründung oder Rechtsform beim IRS ein. Dies ist Ihr Antrag auf Steuerbefreiung. Solange der Antrag noch aussteht, können Sie als gemeinnützig tätig sein, bis Ihr Antrag akzeptiert oder abgelehnt wird. Bei Ablehnung müssen Sie die fälligen Steuern zahlen und Ihre Spender erhalten keine Steuerermäßigungen auf ihre Spenden.

Spitze

  • Nutzen Sie einen Gründungsdienst, um Ihre Firma zu gründen. Es ist einfach zu tun und kann viel billiger sein als einen Anwalt, der es für Sie erledigt, oder es selbst zu versuchen. Die meisten dieser Dienste haben spezielle Statuten, die den Anforderungen für gemeinnützige Organisationen entsprechen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Unterlagen auf dem neuesten Stand zu halten, einschließlich der Protokolle und der Finanzen. Sie müssen außerdem jährliche Offenlegungsdokumente beim IRS und Form 990 oder 990EZ einreichen.

Warnungen

  • Unterschätzen Sie nicht die Prüfung, die Ihr gemeinnütziger Verein durchmachen wird. Es gibt ernsthafte Regeln, die Sie befolgen müssen, oder das Beste, was passieren kann, ist den Verlust des Steuerbefreiungsstatus, und es verschlechtert sich von dort aus.
  • Es ist jedem, der mit der Organisation verbunden ist, untersagt, aus seinen Betrieben oder Einkünften einen Nutzen zu ziehen. Sie können Mitarbeiter einstellen, die Standardlöhne beziehen und externe Dienstleister beschäftigen. Sie müssen jedoch alle finanziellen Aufwendungen vollständig unterstützbar und gewissenhaft getrennt von den mit der Organisation befassten Personen halten.
  • Ein weiterer schwerwiegender Verstoß ist die Beteiligung an politischem Einfluss, z. B. Lobbying, Spenden von Geld an einen bestimmten Kandidaten, Austeilen von Informationen oder Reden zur Unterstützung eines bestimmten Kandidaten oder einer politischen Agenda.

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