Beschäftigungshaftungsgesetze für die Internetnutzung

Zwar gibt es in den Gesetzen, die die Verantwortung der Arbeitgeber für die Internet- und E-Mail-Nutzung von Arbeitnehmern betreffen, einige graue Bereiche, doch können Unternehmen haftbar gemacht werden. Wenn Mitarbeiter Unternehmensressourcen oder -eigentum für den Zugriff auf das Internet verwenden, können ihre Handlungen auf das Unternehmen zurückgreifen. Daher ist es eine gute Idee für Arbeitgeber, klare Richtlinien für die Internet- und E-Mail-Nutzung festzulegen. Es kann auch sinnvoll sein, die Nutzung der Unternehmensressourcen durch die Mitarbeiter zu überwachen, um ein anhaltendes rechtswidriges Verhalten im Internet zu vermeiden.

Kriminelles Verhalten

Es gibt viele Online-Kommunikationen, die einen Arbeitgeber je nach den Umständen rechtlichen Schritten aussetzen können. Aktivitäten wie der Missbrauch von Unternehmens-E-Mails, gewalttätige Drohungen, unangemessene Kommentare oder Belästigungen können einen Arbeitgeber rechtlichen Schritten aussetzen. Die Haftung für die sexuelle und rassistische Belästigung von Personen per E-Mail oder das Anzeigen unangemessener oder pornographischer Websites bei der Arbeit kann sich nach Ansicht der Texas Workforce Commission (TWC) auf einen Arbeitgeber auswirken. Der Zugriff auf nicht autorisierte Websites und das Hacken von Computersystemen kann ebenfalls zu rechtlichen Schritten führen.

Urheberrechtsverletzungen

Nahezu jedes Unternehmen hat auf seinen Computern Software lizenziert, die gesetzlich vor Piraterie geschützt ist. Mitarbeiter, die Software illegal kopieren oder missbrauchen, können ihren Arbeitgeber in Schwierigkeiten bringen. Dies gilt auch für die unberechtigte Verwendung von Bildern, Informationen, Logos und anderen online gefundenen Materialien. Darüber hinaus gelten auch illegale Downloads von Musik oder Filmen durch Mitarbeiter.

Datenschutzgesetze

Arbeitgeber halten in der Regel viele private Informationen über Mitarbeiter und das Unternehmen selbst an ihren Standorten. Durchsickern dieser Gegenstände, wie beispielsweise Krankenakten, kann zu Verstößen gegen die Datenschutzgesetze führen.

Überlegungen

Die Feststellung der Haftung für die Internetnutzung durch Mitarbeiter ist manchmal ein düsteres Problem. Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber geschützt werden, wenn sie die Aktivitäten der Mitarbeiter im Internet oder in der E-Mail nicht kennen. Umgekehrt kann ein Gericht nach dem Artikel "Risky Business" im Shidler Journal of Law, Commerce and Technology auch "bewusste Blindheit" eines Unternehmens für die Online-Aktivitäten eines Mitarbeiters beweisen. Diese Probleme sind relevant, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmenseigentum oder ein Unternehmensnetzwerk am Arbeitsplatz oder zu Hause nutzt. Darüber hinaus haben sich rechtliche Schritte aus dem Verhalten der Mitarbeiter auf Websites sozialer Netzwerke ergeben.

Haftungsschutz

Der TWC zufolge besteht der beste Weg, um rechtliche Schritte aufgrund des Missbrauchs von Computern, Internet oder E-Mail von Mitarbeitern durch Mitarbeiter zu vermeiden, darin, eine klare Nutzungsrichtlinie festzulegen und von den Mitarbeitern zu verlangen, dass sie die Richtlinien schriftlich anerkennt. Möglicherweise möchte ein Arbeitgeber sein Recht ausüben, die Internet- und E-Mail-Nutzung von Mitarbeitern elektronisch zu überwachen. Dies sollte auch in die Unternehmensrichtlinien aufgenommen werden, und die Mitarbeiter müssen wissen, dass sie überwacht werden, ohne dass Privatsphäre am Arbeitsplatz oder bei der Nutzung von Unternehmenseigentum erwartet wird.

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