Typische Steuerabzüge für kleine Unternehmen

Die Aufrechterhaltung eines kleinen Unternehmens ist ein kostspieliges Unterfangen. Unternehmer geben Geld für Ausrüstung, Miete und Lohnbuchhaltung aus. Glücklicherweise erlaubt der Internal Revenue Service (IRS) den Geschäftsinhabern, Kosten abzuziehen, die sich aus der Führung eines Unternehmens ergeben. Viele Eigentümer sind jedoch verwirrt, welche spezifischen Ausgaben abzugsfähig sind und wie Ausgaben in der jährlichen Einkommensteuererklärung eines Unternehmens angegeben werden. Wenn Sie wissen, welche allgemeinen Geschäftsausgaben abzugsfähig sind, können Sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren und gleichzeitig die Liquiditätsreserven aufrechterhalten.

Fakten

Damit eine Ausgabe abzugsfähig ist, muss diese gemäß dem IRS normal und notwendig sein. Der IRS definiert gewöhnliche notwendige Geschäftsausgaben als Ausgaben, die für den Handel oder das Unternehmen üblich und angemessen sind. In den abzugsfähigen Betriebsausgaben sind jedoch nicht aktivierte Vermögenswerte, Aufwendungen für den persönlichen Gebrauch und die Kosten der verkauften Waren enthalten. Die Kosten der verkauften Waren werden getrennt von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgezogen.

Ordentliche Geschäftskosten

Beispiele für normale und notwendige Geschäftsausgaben sind Lieferungen, Reparaturen und Wartung, Buchhaltungsdienstleistungen, Rechtskosten und Reisen. Die Geschäftsausgaben werden von den Eigentümern erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Gewinn- und Verlustrechnung wird verwendet, um die Ausgaben der Ertragsteuererklärung des Unternehmens zu melden. Normalerweise listen Steuerformulare Ausgabenkategorien auf und erfordern beigefügte Anweisungen für zusätzliche Ausgaben. Gewerbesteuerabzüge sind eine direkte Einkommenssenkung. Daher ist es für Unternehmer von Vorteil, alle Ausgaben genau zu verfolgen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

In der Regel sind Lohnkosten und Leistungen an Arbeitnehmer die größten Ausgaben für kleine Unternehmen. Lohn- und Gehaltsabrechnung und Leistungen an Arbeitnehmer umfassen das Bruttogehalt, den Stundenlohn, die Krankenversicherung der Mitarbeiter und die Verwaltungsgebühren für die betriebliche Altersversorgung. Glücklicherweise sind Lohnabrechnung und Leistungen an Arbeitnehmer ein Steuerabzug für Unternehmen. Der IRS schreibt jedoch vor, dass Arbeitgeber jährliche und vierteljährliche Lohnsteuererklärungen einreichen müssen. Der IRS vergleicht periodisch die Beträge, die in der jährlichen Lohnsteuererklärung ausgewiesen werden, mit den Beträgen, die in der jährlichen Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden. Daher müssen die Unternehmer sicherstellen, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung gesichert ist.

Abschreibung

Bei der Abschreibung handelt es sich um einen Steuerabzug, bei dem ein Steuerpflichtiger gemäß IRS die Kosten für ein bestimmtes Eigentum geltend machen kann. Die IRS stellt fest, dass die Abschreibung eine jährliche Vergütung für den Verschleiß von Immobilien ist. Ein Beispiel für ein abwertbares Element ist ein Computerserver. Beispielsweise wird ein Computerserver von einem Unternehmen für ungefähr fünf Jahre verwendet und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren als Aufwand erfasst. Der IRS bietet jedoch steuerliche Anreize, die es kleinen Unternehmen ermöglichen, Anlagevermögen sofort und nicht über die Nutzungsdauer des Vermögenswertes auszugeben. Die laufenden Abschreibungen werden auf dem IRS-Formular 4562 ausgewiesen.

Überlegungen

Unternehmer sind für die Aufrechterhaltung einer angemessenen Sicherung für jeden Steuerabzug in der Einkommensteuererklärung verantwortlich. Sollte sich das Unternehmen einer stichprobenartigen IRS-Prüfung unterziehen, sind Rechnungen und Überprüfungskopien erforderlich, um die Abzüge zu überprüfen. Darüber hinaus sind die Unternehmer dafür verantwortlich, zu wissen, welche Ausgaben nicht abzugsfähig sind. Nicht abzugsfähige Ausgaben sind von staatlichen Stellen festgesetzte Strafen und Aufwendungen für die persönliche Nutzung von Geschäftseigentum.

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