Geht für die Ausrüstung eine Gewinn- und Verlustrechnung vor?

In Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung werden Ihre Gewinne und Verluste für einen bestimmten Zeitraum erfasst, aus denen hervorgeht, wie sich Ihr Geschäft in diesem Zeitraum entwickelt hat. Wenn Sie ein Gerät kaufen und die Kosten auf einmal erfassen, verzerren Sie das in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Bild. Aus diesem Grund verlangt der Internal Revenue Service in der Regel, dass Sie den Kauf von Ausrüstung abwerten und jeden Monat einen Teil der Ausgaben über einen Zeitraum von Jahren erfassen. Die Kosten der Ausrüstungen werden letztendlich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen, jedoch schrittweise in Form von Abschreibungskosten.

Abschreibungsvoraussetzungen

Die IRS erfordert abschreibbare Eigenschaften, um bestimmte Richtlinien zu erfüllen. Voraussetzung ist, dass Sie Eigentumsrechte an der Immobilie haben müssen. Sie können die Ausrüstung in bar bezahlen oder finanzieren, sofern Sie die Immobilie am Ende besitzen. Diese Anforderung schließt das gemietete Material aus, das an den Eigentümer zurückgegeben wird. Sie können keine Immobilien abschreiben, über die Sie im gleichen Jahr verfügen, in dem Sie sie erstmals in Betrieb genommen haben. Das Gerät benötigt eine Lebenserwartung, die wesentlich höher ist als das Jahr, in dem Sie es erworben haben oder in Ihrem Unternehmen eingesetzt haben. Gegenstände müssen Eigentum sein, das letztendlich obsolet wird, sich abnutzt oder verfällt, weshalb Sie Land nicht abwerten können. Die Ausrüstung muss für Ihr Unternehmen nützlich sein oder in irgendeiner Weise verwendet werden, um Einkommen zu generieren.

Rechnungswesen für Ausrüstungskauf

Wenn Sie das Gerät kaufen, werden alle Buchungen, die zur Abrechnung des Kaufs vorgenommen wurden, in Ihrer Bilanz angezeigt, nicht in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung. Den entsprechenden Betrag des Kaufbetrags belasten Sie das entsprechende Vermögenskonto, z. B. Anlagenausstattung oder Büroausstattung. Das Aufrechnungsguthaben hängt davon ab, wie Sie die Ausrüstung bezahlt haben. Es kann sich um Verbindlichkeiten, Bargeld oder Schuldverschreibungen handeln. Wenn Sie noch nicht über ein Konto für kumulierte Abschreibungen auf Ausrüstungen verfügen oder wenn Sie es vorziehen, die kumulierten Abschreibungen nach Positionen zu verfolgen, müssen Sie zu diesem Zweck ein Bilanzkonto einrichten. Bei der kumulierten Abschreibung handelt es sich um ein Gegenkonto, das heißt, es trägt das gegenüberliegende Vorzeichen des regulären Kontos. Da in diesem Fall die Vermögenswerte einen positiven Saldo aufweisen, wird die kumulierte Abschreibung einen negativen Saldo ausweisen.

Bilanzierung der Abschreibung

Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden für die Abschreibung, und für die IRS müssen Sie in der Regel die Methode des modifizierten beschleunigten Kostenwiederherstellungssystems verwenden. Das Konzept wird am besten durch eine Illustration der linearen Abschreibungsmethode verstanden. Sie kaufen ein Gerät für 20.000 US-Dollar, erwarten eine Nutzungsdauer von 10 Jahren und schätzen, dass es nach 10 Jahren 2000 US-Dollar als Schrott wert sein wird. Sie können die Kosten des Geräts abzüglich seines Ausschusswerts oder 18.000 US-Dollar abschreiben. Daraus ergibt sich eine jährliche Abschreibungsrate von 1.800 USD oder eine monatliche Abschreibungsrate von 150 USD. Jeden Monat werden Ihrem Journaleintrag die kumulierten Abschreibungen, ein Bilanzkonto und die Belastungsabschreibungen, ein Konto für die Gewinn- und Verlustrechnung, gutgeschrieben.

§ 179 Eigentum

Der IRS gibt Ihnen die Möglichkeit, bei bestimmten Ausrüstungskäufen einen Pauschalabzug vorzunehmen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Anstatt die Positionen abzuschreiben, können Sie in demselben Steuerjahr, in dem Sie das Gerät kaufen, bis zu der Grenze abziehen. In diesem Fall wird der gesamte Betrag, den Sie abziehen, als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der maximale Abzug ändert sich periodisch, aber für 2011 konnten Sie nicht mehr als 500.000 USD für den Kauf von Ausrüstung abziehen.

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