Ablauf der Markeneintragung und Aufhebung

Als Inhaber eines kleinen Unternehmens schützt eine Marke auf Ihrem Logo, Ihrem Firmennamen, Ihrem Produkt, Ihrem Domänennamen oder einem anderen Grafiksymbol die Integrität Ihrer Marke. Verbraucher neigen dazu, Einkäufe auf der Grundlage erkennbarer Warenzeichen zu tätigen. Daher muss sichergestellt werden, dass die Warenzeichen nicht dupliziert werden oder sich in einer Weise überschneiden, dass Verwirrung über das Produkt oder die Dienstleistung entsteht. Eine Marke muss regelmäßig registriert werden, um gewartet zu werden. Wenn es aufgegeben wird, kann es von einer anderen interessierten Partei registriert werden, wenn die Nutzung den Markenrichtlinien des Bundes entspricht.

Anmeldung

Die für die Registrierung von Marken verantwortliche staatliche Stelle ist das US-amerikanische Patent- und Markenamt. Zwar müssen nicht alle Markenzeichen eingetragen sein, das ist jedoch das Vorrecht des Markeninhabers. Die Eintragung dieser Marke gewährt den öffentlichen Besitzanspruch und die ausschließliche Verwendung der Marke. Der potenzielle Registrant muss die USPTO-Markendatenbank durchsuchen, um festzustellen, dass seine Marke frei und klar ist und in keiner Weise einer anderen Marke ähnelt. Wenn die Marke frei und klar ist, muss der Registrant einen Antrag auf Registrierung der Marke einreichen. Nachdem das USPTO festgestellt hat, dass die Marke und ihre Verwendung alle Anforderungen erfüllen, wird eine Seriennummer vergeben.

Ablauf

Die Gültigkeitsdauer einer am 16. November 1989 oder seit dem 16. November 1989 ausgestellten Marke ist zehn Jahre, und die Marke kann innerhalb von zehn Jahren erneut eingetragen werden. Die Gültigkeitsdauer einer vor dem 16. November 1989 ausgestellten Marke war 20 Jahre, und die Marke kann innerhalb von 10 Jahren erneut eingetragen werden. Nach der Registrierung muss der Markeninhaber im Zeitraum zwischen dem fünften und sechsten Jahrestag der Eintragung der Marke eine Eidesstattliche Erklärung ("eidesstattliche Erklärung") übermitteln. Er kann auch die sechsmonatige Frist einreichen, die auf den sechsjährigen Jahrestag der Eintragung der Marke folgt. Wenn keine eidesstattliche Erklärung eingereicht wird, wird die Registrierung storniert oder als abgelaufen betrachtet.

Aufgabe

Markenrechte müssen durch aktive, rechtmäßige Verwendung der Marke im normalen Geschäftsverkehr gewahrt werden. Wenn der Markeninhaber nicht auf das USPTO reagiert, um die Marke innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist aufrechtzuerhalten, kann die Marke als aufgegeben betrachtet werden. Das Amt veröffentlicht die Marke jedoch nicht für mindestens zwei Monate nach Ablauf der Nachfrist als für nichtig erklärt. Verlängerungsanträge werden in Abständen von sechs Monaten gewährt. Es können fünf Erweiterungen eingereicht werden.

Die Marke wiederbeleben

Die aufgegebene Marke kann erneut registriert werden, wenn der Vorbesitzer seine Verwendung wieder herstellt, die Gebühr entrichtet und eine neue Registrierung einreicht, bevor ein anderer Interessent versucht, die Marke zu registrieren. Wenn eine ähnliche Marke nicht vorkommt und der Vorbesitzer den Nutzungsstandard erfüllt, wird jede andere Person, die versucht, die Marke als seine eigene Marke zu registrieren, abgelehnt. Ein Antrag auf Wiederbelebung einer Markenanmeldung ist nur zulässig, wenn der Anmelder die USPTO-Anfrage nicht unbeabsichtigt nicht beantwortet hat.

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