Nachlass- und Finanzplanung für Geschäftspartner

Immobilien- und Finanzplanung gehen Hand in Hand, wenn Sie einen Geschäftspartner haben. Im Rahmen Ihres Gesamtgeschäftsplans müssen Sie berücksichtigen, was mit Ihrem Unternehmen passieren wird, wenn Sie oder Ihr Partner sterben. Es gibt Strategien, die Sie auf jeden Fall berücksichtigen sollten und dann eine umsetzen sollten, um die Geschäftsinteressen von Ihnen und Ihrem Partner zu schützen.

Partnerschaftsvertrag

Die Partnerschaftsvereinbarung selbst ist die Grundlage, auf der der Nachlass- und Finanzplanungsprozess beginnt. In der Partnerschaftsvereinbarung selbst sind Bestimmungen enthalten, die es einem überlebenden Partner ermöglichen, zum Zeitpunkt des Todes den Anteil eines verstorbenen Partners am Unternehmen zu erwerben.

Gegenseitige Lebensversicherung

Jeder Partner in einem Unternehmen muss eine Lebensversicherung abschließen, wobei der andere Partner als Begünstigter genannt wird. Die Risikolebensversicherung ist die richtige Wahl, da es sich um das kostengünstigste Produkt handelt und genau die erforderliche Deckung bietet.

Der Zweck des Abschlusses der Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit besteht nicht darin, einem Partner einen direkten finanziellen Vorteil aufgrund des Todes des anderen Partners zu gewähren. Vielmehr ist die Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit im Nachlass- und Finanzplanungsprozess von Bedeutung, da sie einem Geschäftspartner Gelder zur Verfügung stellt, um den Anteil des verstorbenen Partners am Geschäft aufzukaufen. Mit anderen Worten, der überlebende Partner hat gemäß dem Partnerschaftsvertrag das Recht, die Anteile des verstorbenen Partners an dem Geschäft von den verbleibenden Erben dieser Person abzukaufen. Der Abschluss einer angemessenen Lebensversicherung stellt sicher, dass Geld für diese Transaktion zur Verfügung steht.

Überlebensrecht

Ein weiteres wichtiges Instrument der Vermögens- und Finanzplanung für Geschäftspartner ist der Miteigentum an Eigentum mit Überlebensrecht. Diese Art der Eigentumsvereinbarung wird bei Immobilien- und Finanzkonten verwendet. Durch ein Miteigentum mit Überlebensrecht wird der überlebende Partner nach dem Tod eines der Partner automatisch zum alleinigen Eigentümer der betreffenden Immobilie. Es sind keine Nachlassverfahren erforderlich, um das Interesse an der Immobilie zu übertragen. Durch den automatischen Eigentümerwechsel entsteht keine Steuerschuld.

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