Mitarbeiter Geschenke & Auszeichnungen

Die Arbeitgeber geben den Mitarbeitern häufig Geschenke oder Auszeichnungen. Diese Geschenke sind großartige motivierende Werkzeuge und danken Ihnen für eine gute Arbeit. Der Internal Revenue Service (IRS) besteuert jedoch die meisten Geschenke und Prämien für Mitarbeiter. Aufgrund der zusätzlichen Steuer ist es wichtig, dass Mitarbeiter ordnungsgemäß dokumentieren, was sie von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Motivationstechnik

Geschenke und Auszeichnungen sind motivierende Techniken. Menschen arbeiten tendenziell härter, wenn sie für ihre Bemühungen belohnt werden. Das Erkennen der hervorragenden Leistungen einer Person kann dazu beitragen, dass die Person sich bemüht, härter zu arbeiten, und dass die Menschen in ihrer Umgebung auch härter arbeiten können. Dies ist das Hauptargument für Auszeichnungen, beispielsweise für den Mitarbeiter des Monats.

Steuer auf Bargeschenke

Bargeld wird nur zu zusätzlichen Löhnen hinzugerechnet. Die IRS betrachtet Bargeld nicht als De-minimis-Leistung, es sei denn, der Arbeitgeber gibt Bargeld zur Deckung der Transport- oder Mahlzeitkosten im Zusammenhang mit Überstunden an.

Steuer auf Geschenkgutscheine

Geschenkgutscheine werden als Barwert behandelt. Daher ist der Geschenkgutschein keine geringfügige Nebenleistung und der Mitarbeiter muss den Geschenkgutschein besteuern. Der Arbeitgeber muss den Geschenkgutschein auch auf dem Formular W-2 des Arbeitnehmers anzeigen.

Steuer auf Leistungsauszeichnungen

Leistungsauszeichnungen erhalten eine besondere steuerliche Gegenleistung. Je nach Geschenk sind unterschiedliche Beträge ausgeschlossen. Für die beste steuerliche Position sollte der Arbeitgeber den Preis in einer sinnvollen und nicht verschleierten Darstellung präsentieren. Das Geschenk kann nicht Bargeld, Urlaub, Verpflegung, Unterkunft, Veranstaltungstickets oder Wertpapiere sein.

Arbeitgeberberichterstattung von De Minimis Gifts

De-minimis-Geschenke werden nicht gemeldet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass De-minimus-Geschenke so klein und unerheblich sind, dass sie keine steuerlichen Auswirkungen haben. Wenn das Geschenk steuerpflichtig ist und nicht de-minimus ist, sollte der Arbeitgeber das Geschenk auf das Formular W-2 des Arbeitnehmers stellen.

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