Hat ein Arbeitgeber das Recht auf Gehaltsabrechnungen Ihres Ehepartners?

Ein Arbeitgeber hat kein Recht auf Gehaltsschecks Ihres Ehepartners. Es werden Gesetze erlassen, um dieses Verhalten des Arbeitgebers zu verhindern. Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte in Ihrem Arbeitsvertrag, die Schutz vor unvernünftigen Anfragen von Arbeitgebern bieten. In dieser Situation können Sie sich an einen örtlichen Rechtsanwalt wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Ehepartner Check

Ihr Arbeitgeber hat keine Rechte über Ihren Ehepartner oder ihre Gehaltsabrechnungen. Die Ehefrau besitzt die Rechte in Bezug auf ihre Gehaltsschecks und von wem sie sie auch erhält. Die Pay Stubs enthalten wertvolle persönliche und finanzielle Informationen über Ihren Ehepartner. Sie enthält nicht nur ihre Sozialversicherungsnummer, die in dieser Zeit sorgfältig vor Identitätsdiebstahl geschützt wird, sondern sie gibt zusätzlich zu dem bis zum Scheckdatum erzielten Betrag den für die Lohnperiode verdienten Geldbetrag an und beinhaltet auch die Anzahl der Abzüge und den Betrag jedes Abzugs.

Arbeitnehmerrechte

Als Angestellter eines Unternehmens haben Sie bestimmte Rechte in Ihrem Arbeitsvertrag, die durch Landes- und Bundesgesetz definiert sind. Einige Bundesrechte beinhalten neben dem Recht auf Privatsphäre auch das Recht, frei von Diskriminierung und Belästigung zu sein. Das Anfordern des Gehaltsschecks Ihres Ehepartners, ohne den Gehaltsscheck aller anderen verheirateten Angestellten anzufordern, kann als diskriminierend betrachtet werden, da Sie anders behandelt werden als die anderen Angestellten. Es kann auch als Belästigung angesehen werden, da es keinen triftigen Grund gibt, den Gehaltsscheck Ihres Ehepartners anzufordern.

Recht auf Privatsphäre

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsvertrags ein Recht auf Privatsphäre, was sich auf das persönliche Leben des Arbeitnehmers sowie auf bestimmte Bereiche des Arbeitsplatzes wie Telefonanrufe, Schließfächer und Gewerkschaftsaktivitäten erstreckt. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nach persönlichen Finanzdaten von Ihnen fragen kann, Ihr außerbetriebliches Verhalten unter die Lupe nehmen, die Einreise in Ihr Zuhause verlangen oder Informationen über Ihre außerbetrieblichen Aktivitäten als Disziplinmittel verwenden darf. Der Gehaltsscheck Ihres Ehepartners würde unter Ihr Recht auf Privatsphäre fallen.

Ausnahmen

Für das Recht auf Privatsphäre am Arbeitsplatz gibt es mehrere Ausnahmen. Die Gerichte haben festgestellt, dass die Anwendung eines Balanceakts erforderlich ist, da der Arbeitgeber in bestimmten Situationen auch Rechte hat und diese geschützt werden müssen. Diese Rechte umfassen das Überwachen von E-Mails auf einem Firmencomputer und das Durchsuchen eines Firmenfahrzeugs oder von Schließfächern nach illegalen oder gefährlichen Stoffen. Arbeitgeber können auch einen Drogentest von Mitarbeitern verlangen, ohne ihr Recht auf Privatsphäre zu verletzen.

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