Muss ich die Beschäftigung für einen früheren Mitarbeiter überprüfen?
Das Fair Credit Reporting Act legt Richtlinien fest, was frühere Arbeitgeber sagen können oder nicht, wenn sie gebeten werden, die Beschäftigung eines Bewerbers zu überprüfen. Kleinunternehmer haben das Recht, Anfragen nicht zu beantworten, wenn sie dies wünschen. Wenn Sie sich jedoch für eine Antwort entscheiden, sollten Sie die Fakten wie den Tag der Beschäftigung überprüfen, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, wenn der Kandidat nicht eingestellt wird.
Einschränkungen
Die Arbeitgeber können sich in den meisten Fällen darauf beschränken, zu prüfen, ob ein Arbeitnehmer für das Unternehmen gearbeitet hat, wann er gearbeitet hat und welche Gehälter er erhalten hat. Wenn ein ehemaliger Arbeitgeber einem potenziellen neuen Arbeitgeber zusätzliche Informationen zur Verfügung stellt, verstößt er möglicherweise gegen das Fair Credit Reporting Act. Wenn er negative Informationen über einen ehemaligen Angestellten gibt, kann er außerdem für eine Klage haftbar gemacht werden, wenn der Angestellte die Stelle nicht erhält.
Fair Credit Reporting Act
Das Fair Credit Reporting Act schützt Verbraucher vor unlauteren Praktiken, die ihre Kreditauskunft negativ beeinflussen. Wenn es um Beschäftigungsprüfungen geht, können Arbeitgeber keine Verbraucherkreditberichte erstellen, ohne die schriftliche Zustimmung eines Bewerbers einzuholen. Wenn ein potenzieller Arbeitgeber einen früheren Arbeitgeber nach der Eignung eines Bewerbers für eine Stelle, seinem Charakter oder einer anderen Meinungsäußerung fragt, wird dies als untersuchender Verbraucherbericht betrachtet. Wenn ein Arbeitgeber beabsichtigt, diese Art von Informationen einzuholen, muss er zuerst die schriftliche Zustimmung des Bewerbers einholen.
Kleine Geschäfte
Das Fair Credit Reporting Act gilt für alle Mitarbeiter und potenziellen Mitarbeiter. Kleine Unternehmen sind von dieser Anforderung nicht befreit. Selbst wenn in Ihrem Unternehmen nur ein oder zwei Mitarbeiter beschäftigt sind, können Sie keine Angaben zu einem ehemaligen Mitarbeiter machen, wenn Sie nicht nur die Beschäftigungsdaten und das von ihm gezahlte Gehalt überprüfen. Wenn Sie von einem potenziellen Arbeitgeber um zusätzliche Informationen gebeten werden, bitten Sie um Einverständniserklärung, bevor Sie diese einreichen.
Internetseiten
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung müssen Arbeitgeber keine Erlaubnis erhalten, um nach Namen von Kandidaten im Internet zu suchen. So können Sie Ihre Meinung der bisherigen Mitarbeiter online veröffentlichen, wenn Sie dies wünschen. Wenn Sie jedoch etwas Unwahres sagen und ein Kandidat das Risiko eingeht, nicht für einen Job eingestellt zu werden, haften Sie für Verleumdung und Diffamierung des Charakters. Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie etwas über Mitarbeiter im Internet veröffentlichen.