Können Sie maßgeschneiderte Anzüge abschreiben?

Maßgeschneiderte Anzüge können eine abzugsfähige Kosten für ein Unternehmen sein, wenn es sie als "Uniformen" kauft, die die Arbeiter tragen können. Einzelne Mitarbeiter können jedoch in der Regel keinen Abzug für die Kosten der Geschäftskleidung - maßgeschneidert oder nicht - für ihre persönlichen Einkommensteuererklärungen vornehmen.

Als Geschäftsaufwand

Im Allgemeinen kann ein Unternehmen in seinem Geschäft "übliche und notwendige" Kosten in Abzug bringen. Wenn es in Ihrem Bereich üblich ist, maßgeschneiderte Anzüge zu tragen, und wenn Ihr Unternehmen seinen Angestellten solche Anzüge bietet, kann das Unternehmen die Kosten als Aufwand abschreiben. Das Unternehmen sollte jedoch verlangen, dass Mitarbeiter die Anzüge nur für die Arbeit tragen. Andernfalls könnte ein Teil der Kosten als Entschädigung gelten, die dem Mitarbeiter zu versteuern ist.

Als Mitarbeiteraufwand

Die Angestellten können nur unter zwei Bedingungen einen Abzug für die Kosten für Arbeitskleidung vornehmen. Erstens muss die Kleidung vom Arbeitgeber verlangt werden. Zweitens muss die Kleidung für "Alltagskleidung" ungeeignet sein. Maßgeschneiderte Anzüge können sich unter der ersten Bedingung qualifizieren, im Allgemeinen jedoch nicht unter der zweiten. Es spielt keine Rolle, ob ein Arbeiter tatsächlich einen solchen Anzug außerhalb der Arbeit trägt; Es ist für nicht berufliche Zwecke geeignet und kann daher nicht abgezogen werden.

Beliebte Beiträge