Was passiert, wenn Sie mit urheberrechtlich geschütztem Material erwischt werden?

Das Bundesgesetz verleiht den Inhabern des geistigen Eigentums geistige Eigentumsrechte, um ihre urheberrechtlich geschützten Werke länger als 70 Jahre zu nutzen. Wenn Sie ein gesetzlich geschütztes Werk besitzen, kann niemand anderes Ihr Werk ohne Ihre Erlaubnis verwenden, solange Sie noch leben, plus 70 Jahre. Wenn Sie beim Verwenden von urheberrechtlich geschütztem Material oder Bildern erwischt werden, die einem rechtmäßigen Inhaber des Urheberrechts gehören, müssen Sie ihm möglicherweise einen zivilrechtlichen Schaden zufügen.

Urheberrechtsgesetze

Bundes- und landesübliche Gesetze verleihen Markeninhabern, Inhabern von eingetragenen Patenten und Inhabern von Urheberrechten das ausschließliche Eigentumsrecht. Das US-amerikanische Patent- und Markenamt verwaltet die Patent- und Markengesetze des Bundes, das Urheberrechtsamt die Urheberrechtsgesetze. Der Inhaber eines bundesweit registrierten Urheberrechts hat das Recht, sein schriftliches Werk während seiner natürlichen Lebenszeit von mehr als 70 Jahren zu verwenden. Dies beinhaltet das ausschließliche Recht, sein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne unerlaubtes Kopieren, Ausleihen oder Verteilen durch einen nicht autorisierten Dritten zu nutzen. Die Bundesregierung verleiht den Urheberrechtsinhabern diese ausschließlichen Rechte für weiteres geistiges Denken und kreative Kunst.

Copyright-Verletzung

Wenn Sie durch die Verwendung des Urheberrechts des Urhebers ohne dessen Erlaubnis die geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person verletzen, kann dies zu einer Urheberrechtsverletzung führen. In bestimmten Situationen können Sie möglicherweise eine Verteidigung gegen die unbefugte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material aussprechen. Wenn Sie behaupten, dass Sie nicht über das Vorhandensein von urheberrechtlich geschütztem Material einer anderen Person Bescheid wussten, können Sie das urheberrechtlich geschützte Material nicht ohne seine Zustimmung verwenden.

Zulässige Verwendung

Das Bundesgesetz enthält einige Ausnahmen, die es Ihnen erlauben, die Werke eines Inhabers des Urheberrechts ohne seine ausdrückliche Zustimmung zu verwenden. Die Fair-Use-Ausnahme erlaubt es Ihnen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis des Eigentümers nur für einen begrenzten Zweck und in begrenztem Umfang zu nutzen oder zu verbreiten. Beispiele für die zulässige Verwendung umfassen die Verwendung durch wissenschaftliche Wissenschaftler für Bildungszwecke und die Nutzung im öffentlichen Bereich. Wenn Sie zum Beispiel ein Universitätsprofessor sind, können Sie möglicherweise ein Zitat aus einem urheberrechtlich geschützten Werk für Ihr Unterrichtsmaterial verwenden, wenn Sie eine Zuschreibung bereitstellen. Die Public Domain-Ausnahme ermöglicht es Ihnen, abgelaufenes urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren.

Schäden

Wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material einer anderen Person verwendet haben und von dieser Nutzung kommerziell profitiert haben, müssen Sie möglicherweise Geldschaden zahlen, und das Gericht kann Ihnen die weitere Verwendung seines Materials ohne seine Zustimmung untersagen. Ein Bundesrichter kann Ihr Material auch beschlagnahmen und Ihnen die sofortige Vernichtung anordnen. Möglicherweise müssen Sie dem Inhaber des Urheberrechts auch Ihren Gewinn als Restitution zahlen.

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