Farm-Partnerschaftsabkommen
Eine landwirtschaftliche Partnerschaft besteht, wenn zwei oder mehr Personen ein landwirtschaftliches Unternehmen in mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung besitzen. Obwohl eine mündliche Vereinbarung verbindlich ist, hilft die Unterzeichnung einer schriftlichen Farm-Partnerschaftsvereinbarung den Partnern, Komplikationen in zukünftigen Beziehungen zu vermeiden. Neben der Verbesserung der Konformität mit dem Einheitlichen Partnerschaftsgesetz - also den allgemeinen Regelungen für Partnerschaften - bietet ein schriftlicher Vertrag über eine landwirtschaftliche Partnerschaft die Möglichkeit, seinen rechtlichen Rahmen an die spezifischen Gegebenheiten der Partner anzupassen.
Bestandteile der Betriebsvereinbarung
Der Umfang eines Farm-Partnership-Abkommens hängt von den Hauptzielen und Interessen der Miteigentümer eines landwirtschaftlichen Unternehmens ab. Die Inhalte der Vereinbarung legen die Ziele, die Eigentumsstruktur, die Auflösungsanforderungen und die Übergangsplanung des Unternehmens fest. Eine ideale Partnerschaftsvereinbarung für die Landwirtschaft deckt die Kernfragen ab, wie Ressourcenbeiträge, Humanressourcen, Führungsrollen, Einkommensverteilung und Art der Partnerschaft. Sie legt auch die operativen Rahmenbedingungen für den Einstieg in die regennährende Landwirtschaft, Bewässerungslandwirtschaft, Viehhaltung oder Mischhaltung fest.
Eigentum und Übertragungen
In einem Partnerschaftsvertrag für landwirtschaftliche Betriebe sind die Verfahren für den Umgang mit Immobilien, Maschinen und Ausrüstungen beschrieben, die von Partnern und den von der Partnerschaft erworbenen Personen eingebracht werden. Die Vereinbarung zeigt, ob jeder Partner Eigentumsrechte an Kapital, das in Form von Land, Traktoren, Transportern, Bodenbearbeitungs- und Pflanzgeräten, Lagereinrichtungen und Molkereiausrüstungen eingebracht wurde, gepachtet oder verwirkt hat. Dies erstreckt sich auf die Präferenzen der Partner für den Verkauf, Kauf oder Vertrieb von landwirtschaftlichen Immobilieninteressen eines Partners bei dessen Pensionierung oder Tod. Der Partnerschaftsvertrag sieht vor, dass landwirtschaftliche Eigentumsrechte nach dem Ableben oder dem Ausscheiden von Partnern an die nächsten Angehörigen übertragen werden.
Besteuerungsanforderungen
Das Einkommen einer landwirtschaftlichen Partnerschaft ist nicht steuerpflichtig, da die Partner einzeln für die auf ihr Einkommen entfallenden Steuern haften. Die Partnerschaft reicht nur das Formblatt 1065 ein, um die generierten und ausgeschütteten Erträge oder Verluste zu melden. In einem Farm-Partnership-Vertrag werden die Einkommensteuerzahlungen oder -abzüge der Partner dem Anteil ihrer Gewinne oder Verluste zugeordnet. Die Partner haften auch individuell für Gewinne oder Verluste, die beim Verkauf des Anlagevermögens und der Fazilitäten des landwirtschaftlichen Betriebs entstehen.
Haftungsumfang
Der Haftungsumfang der landwirtschaftlichen Partner hängt davon ab, ob sie eine General- oder eine Limited Partnership-Vereinbarung unterzeichnet haben. Allgemeine Partner sind an der täglichen Geschäftsführung beteiligt, während Kommanditisten nur Kapital einbringen, wie z. B. Gelder, Land und Ausrüstung. Während die General Partnership die Verpflichtungen der Partner auf ihre persönlichen Eigenschaften ausdehnt, beschränkt die Limited Partnership diese Verantwortung auf Immobilien, die sich im Besitz des landwirtschaftlichen Unternehmens befinden.