Invaliditätsversicherung Qualifikationen

Die Bundesregierung sowie einige staatliche und örtliche Programme bieten Menschen mit Behinderungen Vorteile. In einigen Fällen werden auch Leistungen an abhängige Personen gewährt, die von der Behinderung ihres Hausmeisters betroffen sind. Leistungen der Invaliditätsversicherung sollen das Einkommen einer Person ersetzen oder aufbessern, wenn sie aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen in der Lage sind, normale berufliche Pflichten zu erfüllen. Bestimmte Qualifikationen müssen erfüllt sein, bevor sich eine Person für Invaliditätsleistungen qualifizieren kann.

Definition von Behinderung

Um sich für die Invaliditätsversicherung zu qualifizieren, muss eine Person zunächst als behindert eingestuft werden. Die Sozialversicherungsbehörde betrachtet eine Person als behindert, wenn sie die zuvor ausgeführte Arbeit nicht erledigen kann und sich „nicht an eine andere Arbeit aufgrund eines Gesundheitszustandes anpassen kann“. Außerdem muss die Behinderung „mindestens eine gedauert haben oder dauern Jahr oder zum Tod führen. “Staatliche Behindertenermittlungsstellen stellen Personen, die sich nicht sicher sind, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, eine„ Liste der Beeinträchtigungen “zur Verfügung.

Alter und Beschäftigungsanforderungen

Eine behinderte Person kann in jedem Alter Invaliditätsversicherungsleistungen erhalten, solange die Beeinträchtigung der Definition einer Behinderung durch die Social Security Administration entspricht. Darüber hinaus muss die Person eine angemessene Anzahl von Leistungspunkten erworben haben. Ein gewisser Geldbetrag wird von den Löhnen einer arbeitenden Person für die Sozialversicherung einbehalten. Die Versicherungsleistungen werden in Abhängigkeit von der Anzahl der Arbeitsjahre gezahlt, bevor sie behindert werden. Eine Einzelperson „kann bis zu vier Arbeitskredite pro Jahr verdienen“. Beispielsweise muss eine 35-jährige Person mindestens 20 Arbeitskredite erworben haben, bevor sie behindert werden kann, um sich für Versicherungsleistungen zu qualifizieren.

Familienmitglied Qualifikationen

In einigen Fällen können Familienangehörige eines Behinderten auch Anspruch auf Leistungen bei Invalidität haben. Familienangehörige wie Ehepartner, Ex-Ehepartner, Kinder oder ein behindertes Kind können Leistungen erhalten. Die maximale Familienbeihilfe beträgt 50 Prozent der Invaliditätsrate der Behinderten.

Leistungen können einem Ehepartner gewährt werden, der mindestens 62 Jahre alt ist, oder jünger, wenn er ein Kind unter 16 Jahren betreut. Ein ehemaliger Ehepartner, mit dem die behinderte Person mindestens 10 Jahre verheiratet war und der mindestens 62 Jahre alt ist Jahre alt sind auch berechtigt, Leistungen zu erhalten. Unverheiratete Kinder können Leistungen erhalten, solange sie Vollzeitstudenten unter 19 Jahren sind. Behinderte Kinder jeden Alters können eine Invaliditätsversicherung erhalten.

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