Markenzeichen der Europäischen Union

Inhaber von Kleinunternehmen registrieren Marken, um zu verhindern, dass Wettbewerber ihre Waren und Dienstleistungen als Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers abgeben. Marken helfen den Verbrauchern, Ihre einzigartigen Waren und Dienstleistungen zu erkennen und zu unterscheiden. Die Eintragung einer Marke in der Europäischen Union bietet Markenschutz in ihren 27 Mitgliedsländern. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke in der EU, sodass Sie andere Personen daran hindern können, dieselbe Marke oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Markenzeichen der Europäischen Union

Eine Marke der Europäischen Union oder eine Marke der Gemeinschaft bietet Markenschutz in der gesamten EU. Eine zugelassene EU-Marke bleibt ab dem Anmeldetag zehn Jahre in Kraft. Markeninhaber können ihre Markenregistrierungen um weitere zehn Jahre verlängern. Das Markensystem der Europäischen Union bietet mehrere Vorteile für Inhaber kleiner Unternehmen. Sie können sich in allen 27 EU-Ländern registrieren, indem Sie nur einen Antrag in einer Sprache ausfüllen. Sie haben auch nur eine einzige Markendatei zum Verwalten. Wenn künftig andere Nationen der EU beitreten, wird Ihre EU-Marke automatisch in jedem neuen EU-Mitglied gültig.

Teilnahmebedingungen

Kleine Unternehmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine EU-Marke beantragen zu können. Ihr Unternehmen muss sich entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat befinden, der das Pariser Übereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums unterzeichnet hat. Wenn Ihr kleines Unternehmen in den USA ansässig ist, sind Sie berechtigt, weil die US-Regierung die Pariser Konvention unterzeichnet hat. Auch kleine Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, die das gleiche Markenschutzniveau wie das Pariser Übereinkommen bieten, können ebenfalls eine EU-Marke beantragen.

Einreichung

Inhaber von Kleinunternehmen, die EU-Marken beantragen, haben zwei Möglichkeiten zur Anmeldung. Sie können einen Antrag entweder beim Harmonisierungsbüro der EU für den Binnenmarkt oder über die Markenagentur in einem EU-Staat beantragen. Das HABM akzeptiert elektronische Anmeldungen auf seiner Website oder in Papierform per Post oder Fax. Eine EU-Markenanmeldung muss den Namen und die Adresse des Antragstellers enthalten, eine erste und eine zweite Sprache für die Registrierung festlegen, eine Darstellung der Marke enthalten und eine Liste der Waren und Dienstleistungen enthalten, die durch die Marke geschützt werden.

Untersuchung

Das HABM führt eine Prüfung durch und entscheidet, ob Sie Ihre Markenanmeldung annehmen oder ablehnen möchten. Die Agentur informiert Sie über Probleme mit Ihrer Bewerbung und gibt Ihnen zwei Monate Zeit, um das Problem zu lösen. Sobald das HABM feststellt, dass Ihre Anmeldung frei von Problemen ist, veröffentlicht es Ihre Anmeldung in Teil A des Gemeinschaftsblatts für Gemeinschaftsmarken. Jede Partei, die gegen eine Markenanmeldung Widerspruch erhebt, muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung einen Widerspruch einlegen.

Registrierung und Veröffentlichung

Das HABM wird Ihre Marke registrieren, wenn alle während des Prüfungszeitraums aufgeworfenen Fragen gelöst wurden und die Agentur Einwände gegen den Antrag Dritter abgelehnt hat. Die offizielle Registrierung einer EU-Marke erfolgt, wenn das HABM Ihren Antrag in Teil B seines Bulletins veröffentlicht. Das HABM sendet Ihnen dann einen Link zum Herunterladen eines PDFs Ihres Markenzeichens.

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