Arten von Unternehmensvorladungen

Vorladungen spielen eine wichtige Rolle im Rechtssystem. Sie sind schriftliche, gerichtlich angeordnete Dokumente, in denen der Empfänger nach den darin enthaltenen Anweisungen gehandelt werden muss. Meistens führt dies zu einem Gerichtsauftritt. Vorladungen können auch zusätzliche Anforderungen an den Empfänger stellen. In der Unternehmenswelt kann dies bedeuten, dass bestimmte Informationen gerichtlich produziert oder veröffentlicht werden müssen.

Aussehen

Die Vorladung ad testificandum, die häufigste Art der Vorladung, ist eine Vorladung, als Zeugen vor Gericht zu erscheinen. Diese juristische Gerichtsurkunde, die auch als gewöhnliche Vorladung bezeichnet wird, wird sowohl in der Unternehmenswelt als auch in anderen rechtlichen Zusammenhängen produziert. Zum Beispiel kann die Vorladung ad testificandum in Mordfällen dazu benutzt werden, Zeugen zu zwingen, von ihrem Wissen die Ereignisse rund um den Fall zu bezeugen. In der Unternehmenswelt gilt das Gleiche. Mitarbeiter von Unternehmen müssen möglicherweise vor Gericht erscheinen, um zu beweisen, dass sie Kenntnis von Betrug oder anderen illegalen Aktivitäten in dem Unternehmen haben, für das sie tätig sind.

Aufzeichnungen

Die Vorladungen Duces Tecum oder die Vorladung zur Erstellung von Aufzeichnungen sind eine Vorladung, die spezifischer für die Unternehmenswelt ist, insbesondere in Betrugsfällen. Diese Art von Vorladung erfordert, dass Mitarbeiter des Unternehmens Aufzeichnungen vorlegen, in die sie sich zum Zeitpunkt der Einreichung eingeweiht haben und unter ihrer Kontrolle standen. Die Aufzeichnungen zur Eintragung von Aufzeichnungen können auch verlangen, dass die Person vor Gericht erscheint oder die Aufzeichnungen begleitet, die sie gezwungen sind, juristische Personen zu übergeben. In Unternehmensfällen umfassen diese in der Regel wichtige Finanzunterlagen, sie können jedoch auch Unternehmenskommunikation enthalten, die auf betrügerische Aktivitäten hinweist, wie etwa Insiderhandel.

Depostion

Eine Hinterlegung ist auch eine Art Vorladung und ähnelt der Vorladung, um Aufzeichnungen einzureichen, da auch hier wichtige Informationen umgedreht werden. Eine Hinterlegung unterscheidet sich von der Vorladung der Akten jedoch darin, dass sie nicht zwangsläufig verlangt, dass die Person, gegen die ihr Dienst gestellt wurde, vor Gericht erscheint. Stattdessen erfolgt eine Ablagerung vor einem Versuch während des ersten Ermittlungsprozesses. Bei Hinterlegungen kann es erforderlich sein, dass Firmenbeamte schriftliche Aufzeichnungen weitergeben. In der Regel wird jedoch festgestellt, ob ein Fall vorliegt oder nicht.

Bundespraxis

Wenn es um die Vorladung von Unternehmensmitarbeitern geht, sind die für Unternehmen Beschäftigten grundsätzlich in zwei Lager unterteilt, wenn es um Ermittlungen und Gerichtsverfahren geht. Nach den Bundesregeln für Zivilverfahren 26 bis 37 und Regel 45 müssen leitende Angestellte, leitende Angestellte und Direktoren nicht vor Gericht gestellt werden. Stattdessen kann ihnen eine Hinterlegung erteilt werden, die ohne Vorladung erscheint. Untergeordnete Mitarbeiter müssen nach diesen Regeln vorgeladen werden.

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