So halten Sie Ereignisse ohne Steuern ab
Spezielle Veranstaltungen finden im ganzen Land statt und reichen von kleinen Handwerksmessen bis zu großen Konzerten und Landmessen. Ein besonderes Ereignis in steuerlicher Hinsicht ist ein Ereignis in Form von Unterhaltung, Unterhaltung, Erholung oder Marketing, das an einem Ort wiederholt oder unregelmäßig stattfindet. Die Zulassung zu diesen Veranstaltungen ist grundsätzlich steuerpflichtig; Wenn die Veranstaltung jedoch von einer steuerfreien Non-Profit-Organisation veranstaltet wird, kann die Non-Profit-Veranstaltung Veranstaltungen abhalten und die Zulassung berechnen, ohne dass Steuern erhoben oder bezahlt werden müssen. In der Regel handelt es sich dabei um Spendenaktionen für die Non-Profit-Organisation.
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Beantragen Sie eine Bundes-ID-Nummer. Wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder Fax an das IRS, um das Formular SS-4 anzufordern. Dieses Formular benötigen Sie, um eine Employer Identification Number (EIN) zu beantragen. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es entweder online, per Post oder per Fax an den IRS senden.
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Beantragen Sie den Status der Steuerbefreiung. Nachdem Sie Ihr EIN von der IRS erhalten haben, müssen Sie sich an die Umsatzbehörde des Staates wenden, in dem die Veranstaltung stattfindet. Das Finanzministerium ist für die Erhebung der Umsatzsteuer auf verkaufte Produkte und Dienstleistungen verantwortlich. Daher ist es auch für die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen und anderen in Frage kommenden Organisationen zuständig.
3.
Staatlich steuerbefreite Formulare ausfüllen und absenden. Füllen Sie die Formulare S-103 und S-211 aus und reichen Sie sie ein, um die Steuerbefreiung für Ihre besondere Veranstaltung bei der Finanzbehörde anzufordern.
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Erhalten Sie die steuerbefreite Bescheinigung. Wenn Ihre Veranstaltung oder Organisation für den Steuerbefreiungsstatus genehmigt ist, erhalten Sie ein umsatzsteuerfreies Zertifikat und eine Nummer, die Sie einmal pro Quartal auf Ihren Umsatzsteuerformularen angeben müssen.
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Die Organisation muss im Allgemeinen eine 501 (c) - oder andere gemeinnützige Organisation sein, um den Status der Steuerbefreiung zu erhalten.
Einzelpersonen, die ihre Waren ein- oder zweimal im Jahr auf Flohmärkten oder auf Flohmärkten verkaufen, sind von der Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Personen, die regelmäßig Waren auf Flohmärkten kaufen und wiederverkaufen, sind jedoch nicht befreit.
Anbieter, die an besonderen Veranstaltungen teilnehmen, wie z. B. Messen für Kunsthandwerk, Waffenmessen, Automessen, selbst Lebensmittelhändler, die ihre Waren auf der Messe verkaufen, sind nicht von der Erhebung und Zahlung von Umsatzsteuer befreit - selbst wenn der Ausstellungsleiter davon befreit ist. Jeder Verkäufer ist für die Erhebung, Hinterlegung und Zahlung seiner eigenen Umsatzsteuer in dem Staat verantwortlich, in dem die besondere Veranstaltung stattfindet.